Liebe Energiegenossinnen und Genossen,
der bwgv (Baden-Württembergischer Genossenschaft-Verband) hat heute mitgeteilt, dass der Vorstand dem Beitritt unserer Genossenschaft zum Genossenschaftsverband zugestimmt hat.
Folgende Bescheinigungen zur Vorlage beim Genossenschaftsregister haben wir als Anlage 1 und 2 erhalten::
- Die Vorstandsbescheinigung
- Das Gutachten gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG. Das Gutachten in PDF-Form ist mit einer qualifiziert elektronischen Signatur (QES) nach § 126a BGB versehen und ersetzt im Rechtsverkehr die handschriftliche Unterschrift bzw. die Papierversion.
Die beiden Dokumente werden unten zum pdf-download bereitgestellt
Das Gutachten schließt unter Ziffer IV mit folgenden Worten:
„Aufgrund der uns eingereichten Unterlagen und ergänzend abgegebenen Erklärungen stellen wir hiermit gutachtlich gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG fest, dass nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft nicht zu besorgen ist.“
Der Vollständigkeit halber wurden wir darauf hingewiesen, dass die Vorstandsbescheinigung und das PDF-Gutachten zusammen mit der Satzung in Urschrift und Abschrift und dem unterschriebenen Gründungsprotokoll über den Notar in elektronischer Form beim Genossenschaftsregister zur Überprüfung des Gründungsvorganges einzureichen sind.
Der Termin bei Notarin Nowak findet am Donnerstag, 24.09.2026 um 09:00 h statt.